„Das BMLV verzichtete durch den Vergleich auf eine Pönaleforderung in Höhe von rund 5,1 Mio. EUR.“
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„Die Stückzahlreduktion von 18 auf 15 Flugzeuge und die Abbestellung von Einsatzausrüstung erfolgten aufgrund einer Entscheidung des Bundesministers für Landesverteidigung. Eine Planungsvariante für 15 Flugzeuge lag nicht vor.“
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„Der Bundesminister für Finanzen war in die Vergleichsverhandlungen und in den Vergleichsabschluss nicht nachvollziehbar eingebunden.“
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„Externe Berater wurden vom BMLV mehrfach nur mündlich bzw erst im Nachhinein schriftlich beauftragt.“
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 „Eine Definition des Begriffes „fast neuwertig“ für den Abnahme- und Güteprüfungsprozess fehlte.“
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Die neuen Flugzeuge der Tranche 1-Konfiguration enthielten gebrauchte Systembauteile bzw Komponenten der Tranche 2. Durch das Auslaufen der Produktion von Flugzeugen der Tranche 1-Konfiguration fehlten Neuteile, wodurch auch die weitere Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen betroffen war.“
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„Eine Neuregelung der Gegengeschäftsbestimmungen unterblieb. Durch die Reduzierung des Kaufpreises ergebe sich laut BMWA durch die Anpassungsregelung im Gegengeschäftsvertrag eine Verminderung des Gegengeschäftsvolumens um rund 500 Mio. EUR.“

Der Rechnungshofbericht in voller Länge befindet sich hier.

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