Obwohl Österreich im europäischen Vergleich die niedrigste Schwarzseherquote (rund 3%) aufweist, waltet die GIS strikt in Einklang mit dem Gesetzeswortlaut. Ob sie dadurch der Absicht des Gesetzgebers nachkommt, muss allerdings bezweifelt werden.
Nach zwei Telefonaten mit dem Sprecher der GIS, Dr. Herbert Denk, hat sich die Meinung verfestigt, dass die GIS die derzeit unklare Rechtslage zu ihrem Vorteil nützt. Zur Veranschaulichung dient nachstehendes Beispiel:
Wer heutzutage noch via analogem Satelliten dem TV-Genuss zuspricht, dem wird die besondere Ehre zuteil, für die TATSÄCHLICHE UNMÖGLICHKEIT, ORF-Programme zu empfangen, Fernsehentgelt entrichten zu dürfen. Anfeindung (in Form der äußerst freundlich und zuvorkommend agierenden GIS-Mitarbeiter) erfahren insbesondere jene, die es wagen, Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide einzulegen und den Weg zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu beschreiten. Es wäre aber zu einfach der GIS diese Aktionen pauschal vorzuwerfen, bleibt sie doch auch im konkreten Fall dem Gesetzeswortlaut treu, der nicht explizit auf den Empfang der ORF-Programme abzielt, das heißt: Wer – welchen Sender auch immer – empfängt, wird zur Kasse gebeten; selbstverständlich zur Kasse des ORF. Bedauerlicherweise scheint die GIS juristisch schlecht beraten zu sein, denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Wille des Gesetzgebers nicht der Erforschung durch eine historische Interpretation unterzogen wird.
Einzig beim Streaming kann der GIS eine adäquate Vorgehensweise attestiert werden, da infolge eines individuellen Abrufs die gleichzeitige potenzielle Empfängerzahl beschränkt ist und folglich die in § 1 Abs 1 RGG in Verbindung mit Artikel 1 Abs 1 BVG-Rundfunk geforderte Allgemeinheit nicht vorliegt (vgl Kogler/Traimer/Truppe, Rundfunkgesetze2 581). Durch diese point-to-point-Technologie mutet die Ansage des GIS-Sprechers, wonach Streaming nur solange keine Gebührenpflicht auslöst als der ORF nicht als Vollprogramm streamt, doch ziemlich seltsam an. Inkonsistenterweise nimmt der Sprecher der GIS beim Streaming Bezug auf die ORF-Programme, während es beim gebührenpflichtigen analogen Satellitenempfang auf diese gerade nicht ankommen soll.
Resümierend muss man festhalten, dass der Gesetzeswortlaut nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die GIS daraus finanzielle Vorteile zieht oder zu ziehen sucht. Eine taxative Aufzählung aller gebührenauslösenden Geräte und deren laufende technologiebedingte Anpassung im RGG würde Rechtssicherheit schaffen und Unklarheiten vorbeugen. Dass derartiges nicht im Interesse der GIS liegen dürfte, kann auch mit nur wenig Phantasie dem Wording des Pressesprechers entnommen werden.













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