Eine ausgewogene Berichterstattung ist im ORF eine Selbstverständlichkeit. Doch in Vorwahlzeiten ist der Einhaltung des Objektivitätsgebots besonderes Augenmerk zu geben. Entsprechend sind über die allgemeinen Gestaltungsgrundsatze hinaus, im Sinne der Unangreifbarkeit der ORF-Berichterstattung einer langjährigen Praxis entsprechend, folgende Richtlinien zu beachten:

·       Politikerauftritte in ORF-Sendungen - in Informationssendungen wie auch allen anderen Sendungen - können in Vorwahlzeiten für wahlwerbende Zwecke missbraucht werden bzw. so interpretiert werden. Auftritte von Politikern in Sendungen, die nicht der Information über das politische Geschehen im weiteren Sinn dienen, sollen daher in den letzten zwei Monaten vor dem Wahltermin am 28. 9. 2008 nach Möglichkeit unterbleiben.

·       Weiters hat die Erfahrung gezeigt, dass auch Auftritte in den ORF-Sendungen von Personen des öffentlichen Lebens, die keine Politiker sind, mitunter für Statements mit wahlwerbender Wirkung missbraucht werden - insbesondere in Live-Sendungen. Derartiges ist nach Möglichkeit auszuschließen.

·       Die Glaubwürdigkeit von Objektivität, Unparteilichkeit und journalistischer Unabhängigkeit leidet, wenn die dazu Verpflichteten parteipolitisches Engagement zeigen. Im Sinne des ORF ersuche ich, auf derartige Aktivitäten zu verzichten, bereits genehmigte Aktivitäten nochmals auf diese Kriterien zu überprüfen, und im Falle einer lnteressenskollision mich vor einem beabsichtigten Engagement zu informieren.

·       Betreffend Einschaltungen von „Beiträgen im Dienste der Allgemeinheit“ lege ich fest, dass derartige Einschaltungen nicht während der letzten 4 Wochen vor dem Wahltermin am 28. 9. 2008 vorgenommen werden.

Mit der Bitte um sinngemäße Anwendung und Information der programmgestaltenden und sendungsverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Bereiche.

Wrabetz

 

Kommentar: Die Botschaft les ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

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