Zum Umfang des ORF und dessen Programmangebot:

Mit Sicherheit bedarf es einer Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Auftrages, allein schon wegen des Verfahrens vor der EU-Wettbewerbskommission. Der Leistungsumfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags - technisch wie programmlich - ist zu evaluieren und den neuen Herausforderungen anzupassen: Das heißt, ein Public Value Test ähnlich wie bei der BBC und ein Test der Marktverträglichkeit für alle Angebote des ORF. Der Personalstand ergibt sich auf Grund des Auftrages und der Produktionsbedingungen. Klar ist, dass sich diese mit der Digitalisierung vereinfacht haben. Das hat auch Auswirkungen auf alle Rundfunkunternehmen. Der Gesetzgeber hat in unternehmensinternen Angelegenheiten nie Vorgaben gemacht, dies obliegt dem Management, dafür wird es ja auch bezahlt.

 
Zu den ORF-Gebühren:

Wir haben bereits die letzte Gebührenerhöhung als nicht gerechtfertigt erachtet, weil weder eine ausreichende Kalkulation noch eine mittelfristige wie langfristige Planung vorgelegt wurde. Trotz der Mängel und Versäumnisse der Geschäftsführung wurden nach einem Quoteneinbruch die Gebührenzahler ungerechtfertigt zur Kasse gebeten, nur weil es der SPÖ opportun erschien. Die Frage nach einer weiteren Gebührenerhöhung muss wohl nicht mehr beantwortet werden.  

 
Zur Online-Aktivität des ORF:

Ähnlich wie schon bei ARD und ZDF zeigt das Verfahren vor der EU-Wettbewerbskommission, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch seine Finanzierung aus Gebührengeldern den Markt im Bereich der Online-Aktivitäten verzerrt. Hier wird auf Basis der anhängigen Verfahren in Deutschland und Österreich eine Anpassung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nötig werden.

 
Zu ORF-Programmen als Stream:

Als Programmbegleitung und Kundenservice soll der ORF seine Programme und Sendungen als Stream zur Verfügung stellen können. Allerdings würde mich interessieren, ob der ORF bereits die Mehrkosten durch die zusätzliche Abgeltung der Urheberrechte erhoben hat. Ich gehe davon aus, dass solche strategischen Überlegungen wohl am Beginn solcher Pläne stehen.

 
Zum Mindestanteil österreichischer Musik in den ORF-Radios:

Als langjähriger Gegner einer Quote war ich der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt und das große Potential österreichischer Kreativer im ganzen Spektrum der Produktion (TV und Radio) erkennt und ausschöpft. Die Legitimation des ORF ist nicht die Akkumulation von Personal und das Abspielen ausländischer Programme. Wenn man die einzig verlässlichen Zahlen – nämlich die der AKM – heranzieht, kommt man gezwungenermaßen zu dem Schluss, dass  bei der Darstellung des österreichischen musikalischen Schaffens im ORF ein Defizit vorliegt. Da die ORF-Führung das anders sieht, ist eine Beschwerde beim BKS anhängig. Zum Vergleich: Im europäischen Durchschnitt beträgt der Anteil heimischen Musikschaffens jeweils rund 40%.

 
Zur ORF-Führung:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Politik, sondern in jenen des Stiftungsrates. Und dort herrscht nach wie vor die mehrheitliche Meinung, dass mit Wrabetz/Oberhauser/Lorenz die richtige Entscheidung getroffen wurde.

 

Zur Medienförderung:

Der private elektronische Markt hat aufgrund des späten Einsteigs in Österreich enorme Nachteile in den Bereichen Frequenzmanagement, Werbemarkt, Finanzierung. Eine Medienförderung öffentlich-rechtlicher Inhalte für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Private in angemessener Höhe betrachte ich daher als Gebot der Stunde.

 
Zur Presseförderung:

Die Presseförderung sollte in der bisherigen Form beibehalten werden, da sie sich nach der RTR-Evaluierung bewährt hat, vor allem weil sie auf die Marktgrößen der einzelnen Titel und Verlagshäuser durchaus Rücksicht nimmt. Wenn ein Ausbau der Presseförderung angedacht ist, dann im Bereich der Journalistenausbildung.

 
Zur Medienbehörde:

Die Medienbehörde ist ein zentrales Element der ÖVP-Medienpolitik. Sie soll verfassungsrechtlich unabhängig und weisungsfrei gestellt werden. Die SPÖ hat dies ein weiteres Mal in dieser Legislaturperiode (mittlerweile die dritte) verhindert. Mit der Unabhängigkeit sollen auch zusätzliche Aufgaben übernommen werden: Kontrolle der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags auch im Verhältnis zu den verwendeten Mitteln und Ermittlung einer allfälligen Gebührenerhöhung (siehe KEF in Deutschland). Zudem sollen ORF und Private künftig organisatorisch gleich überwacht werden, da sie am gleichen Markt agieren.

 
Zur Wiener Zeitung:

Die Wiener Zeitung ist als „öffentlich-rechtliches“ Medium durchaus eine Bereicherung der Medienlandschaft und im Sinne der Medienvielfalt ein wirklicher Gewinn. Für den Fall jedoch, dass es im Bereich der Pflichtveröffentlichungen zu Veränderungen kommt, wird man sich auch die Form und Eigentümerfrage im Sinne eines Erhalts der Wiener Zeitung überlegen müssen. Wenn Eigentümerwechsel, dann bin ich jedoch für eine wirkliche Privatisierung, die den Namen auch verdient, nicht wieder die Übernahme durch eine SPÖ-Parteiorganisation. Die Art und Weise wie die SPÖ Banken und Medien in diesem Land geführt hat, dürfen wir als bekannt voraussetzen.

 
Zur Medienvielfalt in Österreich:

Medienvielfalt kann es niemals genug geben. Im Printbereich gibt es jedenfalls redaktionelle Vielfalt, im elektronischen Bereich haben wir vor einigen Jahren einen Aufholprozess begonnen. Die Digitalisierung bringt aber auch hier zusätzliche Chancen und Vielfalt mit sich.

 
Zur Distanz zwischen Medien und Politik:

Hans Dichand kann mit seiner Zeitung tun und lassen, was ihm beliebt, aber ich warte nach wie vor auf die längst überfällige Auseinandersetzung mit der Rolle der KRONE durch den ORF als Watchdog und Maßanstalt öffentlich-rechtlicher Informationen in demokratiepolitischen Fragen. Der ORF hat die Redakteure dazu, das Know-how und die Sendungsformate. Dass er diesen demokratiepolitischen Ausnahmezustand, verursacht durch die auflagenstärkste Zeitung, nicht rückhaltlos aufarbeitet, und zwar in der gleichen Permanenz, in der er andauert, ist absolut unverständlich und in Wahrheit ein Skandal.

 
Zum Mediengesetz:

Die parlamentarische Enquete „Medienrecht & Opferschutz“ hat zahlreiche interessante Vorschläge gebracht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Opfer- und Täterschutz im österreichischen Medienrecht grundsätzlich ausreichend verankert ist. Dennoch sind Anpassungen in Hinblick auf die jüngsten Ereignisse nötig, um  insbesondere einen angemessenen Opferschutz zu gewährleisten. Problemfelder sind dabei: Höchstgrenzen der Entschädigung, Paparazzi, Schutzzonen, Prozessbegleitung, psychologische Beratung der Opfer. Hier gilt es, in den nächsten Monaten eine sachorientierte Diskussion zu führen.

 
Zum Presserat:

Die Einigung zwischen Verleger und Journalisten zur Einrichtung eines neuen Presserates war überfällig und ist sehr zu begrüßen.

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