Verbesserung der ORF Angebote für hörbehinderte Menschen
27. Juli 2007
Anfrage
(eingebracht am 27. Juli 2007)
der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Franz Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
betreffend der „Verbesserung der ORF Angebote für hörbehinderte Menschen”
In Österreich sind hörbehinderte Menschen nicht von den Rundfunkgebühren befreit.
Sie können jedoch die Angebote des ORF nur eingeschränkt in Anspruch nehmen.
Aufgrund der mangelnden Untertitelung der Fernsehprogramme können lediglich
20-26% der täglichen Sendungen von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen
entsprechend konsumiert werden.
Im ORF-Gesetz heißt es dazu in § 4 Abs. 1 Z. 10, dass der Österreichische
Rundfunk durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme „für die
angemessene Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen” zu sorgen hat.
§ 5 Abs. 3 ORF-Gesetz lautet: „Die Informationssendungen des Fernsehens
(§ 3 Abs. 1) sollen nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der
wirtschaftlichen Tragbarkeit so gestaltet sein, dass gehörlosen und gehörbehinderten
Menschen das Verfolgen der Sendungen erleichtert wird.”
In anderen europäischen Staaten ist die Untertitelung der Fernsehprogramme bereits
sehr weit fortgeschritten. So werden in Belgien bereits 54% des Programms von VRT
untertitelt, in Schweden sind es 57% bei SVT 1 und SVT 2, die BBC untertitelt bereits
90% ihres Programms.
Der Österreichische Gehörlosenbund fordert daher bereits seit längerem ein rasches
Vorantreiben der Untertitelung von diversen ORF-Fernsehprogrammen. Ausgehend
von den Informationssendungen sollten auch Kindersendungen und
Unterhaltungsformate untertitelt oder in Gebärdensprache gedolmetscht werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen,
Medien und öffentlichen Dienst folgende
Anfrage
1. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um das Anliegen des ÖGLB zu
unterstützen?
2. Wie erklären Sie sich den Umstand, dass sich der ORF als öffentlich-rechtliche
Institution nur unzureichend mit den Bedürfnissen hörbehinderter Menschen
auseinandersetzt, obwohl dies dem Gesetz nach zu seinen Aufgaben zählt?
3. Finden Sie es eine adäquate Leistung des ORF, dass etwa 20-26% der täglichen
Sendungen von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen entsprechend
konsumiert werden können?
4. Angesichts der neuen technischen Möglichkeiten von DVB-T wäre ein rasches
Vorantreiben der Untertitelung wünschenswert und geboten. Bis wann wäre der
ORF aus Ihrer Sicht imstande eine 50% Untertitelung (wie sie in vielen
europäischen Ländern bereits Standard ist) seines Programms umzusetzen?
5. Kennen Sie den auf der Homepage www.bizeps.or.at
(http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7869) veröffentlichten Artikel zu einem
ORF-Untertitel Zuschauertest, wonach zwar mehr Untertitel während des Tages
festgestellt werden konnten, aber auch mehr Wiederholungen und weniger
Untertitel in der Hauptsendezeit zu verzeichnen waren?
6. Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Artikel?
7. In welchem Zeitrahmen gedenken Sie in dieser Angelegenheit Ergebnisse
vorzulegen?













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