Anfrage

(eingebracht am 3. Juli 2007)

der Abgeordneten Franz Morak
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend neue Herausgeberschaft der Wiener Zeitung

Medienberichten vom 26.6.2007 ist zu entnehmen, dass Dr. Samo Kobenter, seit
wenigen Wochen Sektionsleiter des Bundespressedienstes des
Bundeskanzleramtes, ab 1.Juli die Funktion des Herausgebers der „Wiener Zeitung”
übernehmen soll. Es stellt sich die Frage, wie es zu dieser Besetzung gekommen ist
und wie diese Funktion mit dem Tätigkeitsbereich von Dr. Kobenter und den
Organisationsstrukturen der „Wiener Zeitung” vereinbar ist bzw. welche Erwartungen
das Bundeskanzleramt damit verknüpft.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1. Wann wurde die Entscheidung getroffen, Dr. Kobenter mit der Funktion des
    Herausgebers der „Wiener Zeitung” zu betrauen?

2. Wurde der Aufsichtsrat über diese Änderung informiert?

3. Wenn ja, wann?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Wurden der Chefredakteur und die Belegschaft über diese Änderung informiert?

6. Wenn ja, wann?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung des Bundespressedienstes ist nicht
    erkennbar, dass die Funktion des Herausgebers der „Wiener Zeitung” auch in den
    Aufgabenbereich der Sektionsleitung des Bundespressedienstes fällt. Auf welcher
    rechtlichen Basis also wird Dr. Kobenter diese Funktion ausüben?

9. Was erwarten Sie sich von der weiteren Entwicklung der „Wiener Zeitung” durch
    die Betrauung von Dr. Kobenter mit der Funktion des Herausgebers des Blattes?

10.Ist die Bestellung von Dr. Kobenter zum Herausgeber der „Wiener Zeitung” mit
     dem Vertrag des Chefredakteurs der „Wiener Zeitung” vereinbar?

11.Mit welchen Aufgaben haben Sie Dr. Kobenter in Erfüllung seiner Funktion als
     Herausgeber der „Wiener Zeitung” betraut?

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