Anfrage

(eingebracht am 24. Juni 2008)

der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend der „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern III”

Im Rahmen der Ausgliederung der Bundestheater wurde jene Bestimmung, die ein
„Mitpartizipieren” des Geschäftsführers an den Abschlüssen der Lohnverhandlungen
vorsah, zugunsten einer umfassenden und großzügigen Gehaltserhöhung
gestrichen. Das heißt: Vereinbart wurden: kollektivvertragliche Gehaltsanpassungen
nicht nur für Einkommen unter oder bis zu einer bestimmten Obergrenze in Höhe von
EUR 3.000,–, sondern auch für die höchsten Gehaltsstufen. Seit 2007, mit Ihrem
Amtsantritt, wurde das ursprüngliche System der „Partizipation” wieder eingeführt.
Der Geschäftsführer der Holding erhält somit neben einem erhöhten Gehalt auch
wieder die aus den Lohnverhandlungen resultierenden Gehaltserhöhungen.

Nach dem BThOG ist die Bundestheater-Holding GmbH kollektivvertragsfähig. Als
Organ der Bundestheater-Holding führt der Geschäftsführer die Verhandlungen.
Spinnt man diesen Gedanken weiter, so könnte daraus folgende Absurdität
resultieren: Je „schlechter” der Geschäftsführer der Holding als Arbeitgebervertreter
verhandelt, desto höher ist sein persönlicher Profit. Sie bringen den
Geschäftsführer der Holding dadurch in eine äußerst missliche Lage, denn: Mit
dieser Haltung nimmt der Geschäftsführer der Holding in den
Kollektivvertragsverhandlungen auf Seiten der Arbeitgeber die Position des
Chefverhandlers ein und hat somit auf seine eigene Gehaltsanpassung erheblichen
Einfluss. Sie setzen den Geschäftsführer dieser moralisch unzumutbaren
Verpflichtung aus, anstatt ihm in diesem unauflöslichen Konflikt zu entlasten.

Selbst wenn die Behauptung richtig wäre, dass eine Anpassung durch den
Kollektivvertrag angemessener ist als eine Gehaltserhöhung, erzielt durch eine
individuelle Vereinbarung zwischen Ministerin und Chef der Holding muss umso
mehr darauf hingewiesen werden, dass die nachhaltige und großzügige Erhöhung
um EUR 17.000,- Jahr bereits stattgefunden hat.

Unabhängig davon, ob man die Ansicht vertritt, die Holding unterliege einer
staatlichen oder privaten Führung, stehen die dargelegten Handlungsweisen in
eklatantem Widerspruch zu dem in § 2 Abs 2 Z 6 BThOG verankerten Sparsamkeits-
und Wirtschaftlichkeitsgebot.

In einer Gesamtbetrachtung der obigen Ausführungen sowie der Anfragen AB/2614
und AB/3998 zu diesem Thema entsteht der Anschein, dass Sie als zuständige
Bundesministerin die positiven Aspekte der Bundesverwaltung (Sicherheit eines
Beamten) und der Privatwirtschaft (individuell verhandelbare Gehälter) in der Person
des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding kumulieren wollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass Sie laut der parlamentarischen
    Anfragebeantwortung 2614/AB aus Gründen der Nachvollziehbarkeit eine
    „Partizipation” der Führungskräfte an den kollektivvertraglichen
    Gehaltsabschlüssen im Jahr 2007 wieder einführten, gleichzeitig aber die
    zugunsten der Eliminierung der jährlichen „Partizipation” gewährten
    großzügigen Gehaltserhöhungen unberührt lassen?

2. Können Sie es als zuständige Bundesministerin verantworten, dass Sie mit
    der Rückkehr zum Prinzip der „Partizipation” auch auf der Ebene der
    Holdingführung dahingehend der Tatsache Vorschub leisten, dass sich der
    Geschäftsführer der Holding nunmehr in einem für ihn unauflöslichen
    Interessenkonflikt wiederfindet?

3. Wieso setzen Sie den Holding-Geschäftsführer dieser doppelten
    Verantwortung, die laut einem österreichischen Massenmedium von breiten
    Teilen der Bevölkerung als unanständig empfunden wird, aus?

4. Wie stehen Sie in Hinblick auf die zweifache Gehaltserhöhung des
    Geschäftsführers der Holding binnen weniger Monate zum Grundsatz der
    Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bezüglich der Gebarung der
    Theaterleitung?

5. Werden Sie dem Holding-Geschäftsführer die Möglichkeit einräumen, seine
    2,9% Gehaltserhöhung zurückzuzahlen?

6. Glauben Sie, dass durch diese „Partizipation” die Basis der Verhandlungen mit
    dem Finanzminister um eine höhere Subventionierung der Bundestheater
    verbessert wird?

7. Sollten Sie weiters die Ansicht vertreten, dass die derzeit geübte Partizipation
    neben der gewährten Gehaltserhöhung sparsamer, zweckmäßiger und
    transparenter ist, würden Sie dann einer Prüfung durch den Rechnungshof
    zustimmen?

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