Anfrage

(eingebracht am 4. März 2008)

der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend der „Gebühren für Smartcards zum Empfang von ORF via Digital-
Satellit”

Die Digitalisierung des Fernsehens ist auf allen Verbreitungswegen bereits sehr weit
fortgeschritten und die technische Umstellung der digitalen Terrestrik weitgehend
abgeschlossen. Als Gewinner in der Gunst der Konsumentinnen und Konsumenten
erweist sich jedoch nicht dieser Weg, sondern der Empfang via Digital-Satellit.
Innerhalb von zwei Jahren hat sich der Anteil an Haushalten, die via Digital- Satellit
ihr Programm empfangen von 18% auf 35% fast verdoppelt. Damit bilden die
Besitzer von Satellitenempfängern die größte Gruppe von Fernsehzusehern, wobei in
absehbarer Zeit eine vollkommene Migration von analog auf digital vollzogen sein
wird.

Die Verbreitung des ORF-Programms via Digital-Satellit bietet aber auch für den
ORF enorme Vorteile. Der ORF muss aufgrund der günstigen Lizenzgebühren sein
Programm bei Satellitenabstrahlung verschlüsseln. Als Schlüssel fungiert eine
„Smartcard”, die gemeinsam mit der Decoderbox im Handel oder einzeln direkt beim
ORF erworben werden kann. Es wird damit sichergestellt, dass nur Gebührenzahler
mit Wohnsitz in Österreich die Programme des ORF empfangen. Der wesentliche
Vorteil des ORF besteht darin, dass er durch die Verschlüsselung bei TV-Rechten
wesentlich bessere Preise erzielen kann, da sich die Satellitenabstrahlung auf
Österreich beschränkt.

Jenseits der Terrestrik und der Verbreitung via Kabel erschließt sich der ORF durch
Digital-Satellit eine neue Plattform zur Distribution seiner Programme und wird somit
ein attraktiverer Partner für die Werbewirtschaft.

Da nur mehr 9% aller Haushalte ausschließlich via Antenne Fernsehprogramme
empfangen, erfüllt der ORF seinen Versorgungsauftrag immer mehr über die
Verbreitungswege Kabel und Satellit. Insgesamt wurden bisher in Österreich nur
knapp 400.000 DVB-Boxen verkauft, wovon nur ca. ein Drittel der Geräte mit MHP
ausgestattet ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden sich aufgrund
der Kostenstruktur und der größeren Programmvielfalt zunehmend für den Empfang
via Digital-Satellit. Der Empfang via Digital-Satellit wird dem Konsumenten jedoch
durch eine Freischaltgebühr von 18 Euro je Rundfunkempfangsgerät (bzw.
Smartcard) unnötig erschwert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Schweiz
(SRG) ist in einer ähnlichen Situation bezüglich der TV-Rechte und verwendet
ebenfalls Verschlüsselungskarten für den Empfang via Digital-Satellit. Der öffentlich-
rechtliche Rundfunk in der Schweiz verlangt jedoch KEINE Freischaltgebühr.

Die seit Herbst 2006 laufende Förderaktion der RTR-GmbH mit Gutscheinen zu je 40
bzw. später 30 Euro für die ersten 100.000 Haushalte, die sich eine DVB-T Box mit
MHP-Funktion kaufen, war ursprünglich bis 31.12.2006 befristet. Die Aktion wurde
mittlerweile bis zum 31.03.2008 ausgedehnt, da die angepeilte Zahl von 100.000
eingelösten Gutscheinen nach 1 1/2 Jahren noch nicht erreicht wurde. Interessant in
diesem Zusammenhang erscheint, dass lediglich rund 6.000 der ca. 300.000
gebührenbefreiten Haushalte von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben.
 
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1. Sie denken in einer Wochenzeitschrift aufgrund der allgemeinen Preisteuerung
    laut über ein Lebensmittelmonitoring nach. Denken Sie in diesem
    Zusammenhang auch an ein unabhängiges Monitoring des ORF in
    Gebührenfragen?

2. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Umsetzung der im
    Regierungsprogramm vereinbarten unabhängigen Medienbehörde, die ein
    solches Monitoring durchführen könnte?

3. Zum Empfang des ORF via Digital-Satellit wird ein Receiver mit ORF-Karte
    benötigt. In letzter Zeit haben 15% aller Haushalte diese Investition von 100 Euro
    und mehr getätigt, um den ORF in digitaler Qualität empfangen zu können. Wie
    stehen Sie in ihrer Funktion als Konsumentenschutzminister - in Anbetracht der
    Investitionen, die viele Haushalte getätigt haben - zur Erhöhung des
    Programmentgelts um 9,4%?

4. Wie stehen Sie als Konsumentenschutzminister dazu, dass die Konsumenten
    nach dem Erwerb des Receivers und der Smartcard im Handel noch zusätzlich
    18 Euro Freischaltgebühr, trotz der laufenden Zahlung der „ORF-Gebühren”, an
    den ORF zu leisten haben?

5. Die Freischaltgebühr für Smartcards wird auch von gebührenbefreiten Personen
    verlangt. Wie stehen Sie als Konsumentenschutzminister dazu, dass Personen,
    die wegen ihrer schlechten finanziellen Lage von den ORF-Gebühren befreit sind
    über den Umweg einer Freischaltgebühr doch zur Kasse gebeten werden?

6. Ist Ihnen bewusst, dass die Maßnahmen und Umstellungen des ORF dem
    Konsumenten zusätzliche Kosten von zumeist mehr als 100 Euro (Receiver,
    Freischaltgebühr) aufbürden?

7. Haben Sie als Konsumentenschutzminister deshalb eine Einmalzahlung von
    100 Euro für einkommensschwache Personen verlangt?

 
8. Fernsehen hat zweifelsohne eine hohe soziale Integrationsfunktion. Den
    österreichischen Gebührenzahlern sind durch die TV-Digitalisierung hohe Kosten
    entstanden. Ihnen war in der Vergangenheit die soziale Verantwortung in einer
    Vielzahl von Fällen sehr wichtig. Warum haben Sie als
    Konsumentenschutzminister in diesem Zusammenhang geschwiegen?

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