Anfrage
(eingebracht am 10. Juli 2008)
der Abgeordneten Franz Morak,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik
betreffend die „Ausschreibung des öffentlich-rechtlichen Auftrags für den
Rundfunkbereich“
Anlässlich der Feierlichkeiten zu 10 Jahre Privatradio in Österreich wurde vermehrt
auf die österreichischen Pioniere des Privatradios eingegangen. Neben
kommerziellen Privatradios gab es von Beginn an - bereits vor der Zulassung durch
den Gesetzgeber - eine aktive Szene von so genannten „Piratenradios“, die damals
nicht kommerzielle, lokale Inhalte über den Äther schickten.
Aus diesen Anfängen entwickelten sich einige von den heute bestehenden 15 „freien
Radios“. Diese nicht-kommerziellen Sender setzen ihren Schwerpunkt auf
Randgruppen und haben mit dem VFRÖ einen eigenen Verband gegründet.
Aufgrund der nichtkommerziellen Ausrichtung dieser Radios besteht eine immanente
Finanzierungsproblematik, da durch den bewussten Verzicht auf jedwede Werbung
nur Spenden, Projektfinanzierung und Förderungen als mögliche finanzielle
Standbeine verbleiben. Die Werbefreiheit der Sender wird als ein Grundkonzept
erachtet, da nach Ansicht der Betreiber die Abhängigkeit von Werbeeinschaltungen
zu einer subjektiven Beeinflussung der Programmhoheit und der Programmierung
eines Senders führt. Laut Angaben des VFRÖ bedarf es ca. 380.000 Euro/Jahr,
damit ein solches freies Radio Vollprogramm senden kann.
Bei der Verwirklichung einer dualen Rundfunklandschaft mit mehreren starken
privaten Anbietern nehmen die kommerziellen Sender einen besonderen Stellenwert
ein. Sie sind mit innovativen Ideen und Formaten im Jahr 1995 bzw. der Großteil
1998 angetreten, um dem „Platzhirschen” am Rezipienten- und Werbemarkt Ö3
Paroli zu bieten.
Nach 10 Jahren Liberalisierung des Radiomarktes muss man jedoch leider
feststellen, dass der Radiomarkt Österreich noch immer von Ö3 dominiert wird -
einem Sender, der sich von kommerziellen Radiosendern lediglich durch die
Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Gebührenfinanzierung unterscheidet. Knapp
50 private Radiosender teilen sich rund 20 Prozent der Hörerinnen und Hörer - Ö3
allein hat hingegen einen Höreranteil von rund 35% und am Werbemarkt sogar einen
57% Anteil des gesamten Radiobereiches.
Es gibt aber auch positive Erscheinungen im dualen System. So lässt sich
feststellen, je klarer die Positionierung und je stärker das Profil eines Senders ist,
desto eher sind gerade auch kleinere Sender erfolgreich. So ist z.B. Radio
Stephansdom mit seinem Klassikprogramm in Wien gefragt, genauso wie Radio
Osttirol, das mit einem lokalem Informationsangebot gute Marktanteile erzielt.
Abgesehen vom nationalen Privatsender KroneHit zeigt sich somit deutlich, dass
eine Spezialisierung, gepaart mit einem programmlichen Mehrwert von den
Konsumenten honoriert wird.
PrivatTV, Privatradios und freie Radios kämpfen in Österreich im Vergleich zu vielen
anderen europäischen Ländern immer noch mit „Kinderkrankheiten”, punkten aber
partiell mit klassisch öffentlich-rechtlichem Programminhalten. Mit ATV und Puls4
bestehen zwei österreichweite Privatsender mit originär österreichischem Programm,
digital terrestrisches Lokalfernsehen steht auf Grund der laufenden Mulitplexvergabe
in den Startlöchern und auch freies Fernsehen, wie beispielsweise Okto, ist in Wien
bereits Realität.
Nationale und internationale private Rundfunkveranstalter erfüllen zunehmend
Aufgaben, die der jeweilige Gesetzgeber als Auftrag für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk definiert hat. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Spartenkanäle
sichtbar. Hier treffen spezialisierte und Zielgruppen fokussierte Programmangebote
von öffentlich-rechtlichen Sendern einerseits und von Privaten andererseits
aufeinander, die sich oftmals inhaltlich gleichen - die einen werden jedoch vom
Gebührenzahler finanziert, die anderen müssen sich in der Regel durch Werbung
finanzieren.
Es stellt sich daher die Frage, ob die strenge Grenzziehung zwischen den privaten
Rundfunkangeboten und dem öffentlich-rechtlichen Sender ORF angesichts der
Programmgestaltung überhaupt noch besteht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
bietet mit seinen Sendern ORF1 und Ö3 rein kommerziell orientierte Angebote, die
sich mit dem gesetzlich definierten Auftrag nur schwer vereinen lassen. Der
Fernsehsender ORF1 präsentiert sich gewissermaßen als Abspielstation für
überwiegend aus den USA stammende Serien und Fictionprogramme und bietet mit
nur 5,6% Fernsehpublizistik (vgl RTR GmbH, TV-Programmanalyse -
Fernsehvollprogramme in Österreich 2007) einen weit geringeren Anteil an
Nachrichtensendungen wie etwa die deutschen Privatsender RTL (39,6%) oder Sat1
(37,9%). Auch „Hitradio 03″ ist weit vom gesetzlich bestehenden Programmauftrag
(u.a. „angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen
künstlerischen und kreativen Produktion”) entfernt, da z.B. nur 5,4% (AKM-Studie:
ORF Sendezeitstatistik Hörfunk 2007) der Musik auf diesem Sender österreichischer
Herkunft ist - ein europaweites Unikum für einen öffentlich-rechtlichen Sender. Der
europäische Durchschnitt von heimischer Musik im Radio beträgt nach einer AKM-
Studie 40% - ein Wert der fast 10mal höher ist als jener bei Ö3. Der Anteil heimischer
Musik verteilt auf alle Radioprogramme des ORF beträgt 14,5% und müsste fast drei
mal so hoch sein, um dem europäischen Durchschnitt zu entsprechen.
Daraus ziehen die unterzeichneten Abgeordneten den Schluss, dass eine
ausschließliche Begünstigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Mitteln des
Programmentgelts nicht mehr gerechtfertigt scheint. Vielmehr sollte sich die
Medienpolitik Gedanken und international gängigen Modellen öffnen, das
Programmentgelt - nach Einschätzung der Europäischen Kommission handelt es sich
hierbei um öffentlichen Beihilfen im Sinne des Gebührenzahlers - optimal in den
Medienstandort Österreich und ein qualitativ hochwertiges und ausgewogenes
Programm zu investieren.
Ein überlegenswerter Vorschlag in diesem Zusammenhang ist eine partielle Vergabe
des öffentlich-rechtlichen Auftrages ohne ausschließliche Bindung an einen
Rundfunkfunkveranstalter, wie dies bereits in einigen europäischen Staaten
praktiziert wird (zB Großbritannien und Schweiz). Aufgrund festgesetzter Parameter
kann sich jeder Rundfunkveranstalter mit einzelnen Sendungen bzw
Programmangeboten um einen Anteil aus dem Programmentgeltaufkommen
bewerben. Durch eine breitere Streuung von öffentlichen Finanzmitteln kann ein
breiteres und größeres Programmangebot im Sinne der Allgemeinheit offeriert und
somit höhere Akzeptanz beim Gebührenzahler erreicht werden. Dieser Lösung wäre
auch gegenüber der Einrichtung einer Medienförderung mit einem relativ geringen
Fixbetrag der Vorzug zu geben, da dieses Modell auch in anderen EU-Staaten
besteht und die „Gegenleistung” in der Erbringung von öffentlich-rechtlichem
Programm liegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen,
Medien und Regionalpolitik folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als zuständige Ressortministerin die duale Medienlandschaft in
Österreich nach 10 Jahren Privatradio und 4 Jahren PrivatTV?
2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Erwerb von Senderechten sowie die
Ausstrahlung von Programmen für private Fernsehveranstalter (z.B. US-Serien
wie „CSI” oder „Sex and the City”) derzeit auch mit Programmentgelt finanziert
werden?
3. Wie in der Einleitung dargelegt, erfüllen gerade auch die kommerziellen
Privatradios und Fernsehveranstalter in vielen Themengebieten (z.B.
österreichisches kreatives Schaffen und Kultur- Puls4 mit dem Amadeus-Award,
lokal-regionale Informationen - Radio Osttirol, Förderung österreichischer Musik -
ATV mit der Show „Sing and Win”) Aufgaben, die gemäß dem Programmauftrag
des ORF-G dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukommen, aber von diesem
offenbar nur unzureichend erfüllt werden. Ist es für Sie vorstellbar, die
Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Programmaufträge durch private
Rundfunkveranstalter durch einen Teil des Programmentgeltes entsprechend
abzugelten?
4. Wie könnte Ihrer Meinung nach ein derartiges Vergabesystem der
Programmentgelte aussehen?
5. Welche Prozentanteile sind für Sie hierbei denkbar?
6. In absehbarer Zeit wird es - bedingt einerseits durch die abschließende Prüfung
der EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb und anderseits durch die
erforderliche Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste Richtlinie - zu einer
Novellierung des ORF-Gesetzes kommen müssen. Viele Teile des
Programmauftrages, wie Kultur, abseits der klassischen Hochkultur,
Volksgruppen oder Bildung, werden derzeit anscheinend nur ungenügend durch
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfüllt. Werden Sie den derzeit nur
unzureichend erfüllten Programmauftrag des ORF in der nächsten Novelle des
ORF-Gesetzes präzisieren?
7. Wenn Nein, warum nicht?
8. Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Leistungen der privaten
Rundfunkangebote im Verhältnis zu den ORF-Programmangeboten in Hinblick
auf den erbrachten öffentlich-rechtlichen Mehrwert zu evaluieren?
9. Verfügen Sie über Kenntnisse bzw. Erfahrungen wie die Vergabe von
Rundfunkgebühren und Programmentgelten - also öffentlichen Beihilfen - in
anderen europäischen Ländern praktiziert wird?
10. Wenn ja, wie sind aus der Sicht Ihres Ressorts Ihre Schlussfolgerungen?
11. Wenn nein, warum wurden diese innovativen Konzepte bisher nicht beachtet?
12. Welche Chancen werden Sie privaten Radios im Zusammenhang mit einer
allfälligen Digitalisierung der Radiofrequenzen eröffnen?
13. Selbst nach 10 Jahren Privatradio haben die ORF-Radios nach wie vor einen
Marktanteil von rund 80%. Wie beurteilen Sie aus der Sicht Ihres Ressorts diese
langsame Entwicklung?
14. Welche Maßnahmen werden Sie als zuständige Ressortministerin setzen, um die
Entwicklung der dualen Rundfunklandschaft zu unterstützen?
15. Der ORF benutzt österreichweit rd. 800 Frequenzen. Sämtlichen privaten und
freien Radios, also rd. 50 Privatradios, stehen lediglich 270 Frequenzen zur
Verfügung, also nur rund ein Drittel der Anzahl der vom ORF belegten
Frequenzen. Sind Sie der Meinung, dass es sich hierbei um einen gesunden und
fairen Wettbewerb handelt?
16. Der ORF unterliegt der Rechtsaufsicht durch den Bundeskommunikationssenat,
dem 5 nebenberufliche Mitglieder angehören. Glauben Sie, dass der
Bundeskommunikationssenat strukturell geeignet ist, das Milliardenunternehmen
„ORF” effizient und umfassend zu kontrollieren?
17. Im Telekommunikationswesen werden jene Betreiber, die eine
marktbeherrschende Stellung einnehmen oder sich dieser annähern, einer
asymmetrischen Regulierung und entsprechenden Kontrolle durch die Telekom-
Control-Kommission unterzogen. Wie stehen Sie zu einer entsprechenden
Regulierungsstrategie für den Rundfunkbereich?
18. Wie stehen Sie als zuständige Ressortministerin zu der Tatsache, dass im
Rundfunkbereich nicht der Monopolist, sondern lediglich jene privaten
Rundfunkveranstalter der Rechtsaufsicht der Medienbehörde KommAustria
unterliegen, die damals neu in den Markt eintraten?
19. Laut Aussagen von Vertretern des ORF ziehen die Österreich-Werbefenster der
Privatsender deutschen Ursprungs nur einen geringen Wertschöpfungsanteil in
Österreich nach sich. Wie beurteilen Sie als zuständige Ressortministerin diese
Problem?
20. Wie stehen Sie als zuständige Ressortministerin zu der Tatsache, dass der ORF
mit kommerziellem Programm im internationalen Vergleich hohe
Werbeeinnahmen lukriert, andererseits Privatrundfunkveranstaltern mit öffentlich-
rechtlichem Programmanteilen Mittel aus dem Programmentgelt verwehrt
bleiben?
21. Wie stehen Sie als zuständige Ressortministerin zur Institution der freien Radios?
22. Wie beurteilen Sie die Leistungen der freien Radios für eine demokratische
Öffentlichkeit, insbesondere für die Partizipation und Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen und Minderheiten?
23. Wie in der Einleitung dargelegt, erfüllen freie Radios in vielen Themengebieten
(z.B. Kultur, Volksgruppen, Frauen, Bildung, Konsumenten) Aufgaben, die gemäß
dem Programmauftrag des ORF-G dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zukommen, aber offenbar nur unzureichend erfüllt werden. Ist es für Sie
vorstellbar, die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags durch die
freien Radios im Wege der Finanzierung aus einem Teil des Programmentgelts
abzudecken und einen Teil des Programmentgelts für freie Radios
zweckzubinden?
24. Eine wichtige Leistung der freien Radios liegt insbesondere im Herstellen einer
Öffentlichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund und deren
Lebenssituationen. Wie beurteilen Sie die Leistungen der freien Radios in diesem
Bereich im Vergleich zu den Leistungen des ORF?
25. Während viele freie Radios österreichische Kunst und Kultur im Programm
thematisieren, finden Kunst- und Kulturthemen derzeit im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen nur Sonntag früh und Montag Nacht einen fixen Platz. Sollte
Österreich als Kulturnation Ihrer Meinung nach kulturelle Inhalte nicht auch
verstärkt im einzigen öffentlich-rechtlichen Sender positionieren?
26.Aus dem Programmauftrag des ORF ist abzuleiten, dass dieser verpflichtet ist,
durch seine Programmgestaltung zur Integration beizutragen. Wie stehen Sie als
zuständige Ressortministerin der Tatsache gegenüber, dass der ORF für die
vielen in Österreich lebenden Menschen mit Migrationshintergrund kein
ausreichendes Angebot zur Verfügung stellt?
27. Wie stehen Sie zu einer Partizipation jener freien Rundfunkveranstalter am
Programmentgelt, die ebenso diese öffentlich-rechtlichen Programmleistungen
erbringen?
28. Werden Sie Maßnahmen setzen, um die Leistungen der freien Radios im
Verhältnis zu den ORF Programmangeboten zu evaluieren?
29. Wie stehen Sie als zuständige Ressortministerin zu einer Förderung freier
Radios?
30. Welcher Betrag ist aus Ihrer Sicht dafür geeignet?













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